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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 58/11   

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https://dejure.org/2012,126152
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 58/11 (https://dejure.org/2012,126152)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.10.2012 - L 3 KA 58/11 (https://dejure.org/2012,126152)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - L 3 KA 58/11 (https://dejure.org/2012,126152)
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  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 58/11
    Dasselbe gilt, wenn der Vertragsarzt Leistungen unter Verstoß gegen die Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringungen durchführt und abgerechnet hat (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-5520 § 33 Nr. 6).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 58/11
    Nach diesen Vorschriften hat die KÄV von Amts wegen oder auf Antrag der Krankenkasse die Befugnis, die von den Vertragsärzten eingereichten Abrechnungen rechnerisch und gebührenordnungsmäßig zu prüfen und nötigenfalls richtigzustellen (vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6).
  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R

    Laborärzte - keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 58/11
    Die gerichtliche Überprüfung ist deshalb im Wesentlichen darauf beschränkt, ob der Ausschuss den ihm zustehenden Entscheidungsspielraum überschreitet oder seine Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgenutzt hat (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 21), indem er etwa eine ärztliche Minderheitsgruppe bei der Honorierung benachteiligt hat oder sich erkennbar von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 13).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 1/08 R

    Vertragszahnarzt - Besuch - keine Abrechnung von Untersuchungsleistung neben

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 58/11
    Dabei dürfen die Leistungsbeschreibungen aber weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (vgl BSG, Urteil vom 5. November 2008 - B 6 KA 1/08 R = SozR 4-2500 § 106a Nr. 4 mwN).
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R

    Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 58/11
    Die gerichtliche Überprüfung ist deshalb im Wesentlichen darauf beschränkt, ob der Ausschuss den ihm zustehenden Entscheidungsspielraum überschreitet oder seine Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgenutzt hat (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 21), indem er etwa eine ärztliche Minderheitsgruppe bei der Honorierung benachteiligt hat oder sich erkennbar von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 13).
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 3/96

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über das Praxisbudget für Basislaborleistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 58/11
    Dies gilt umso mehr, als sich beim Erlass von EBM-Vorschriften deren Auswirkungen häufig nicht in allen Einzelheiten übersehen lassen, sodass auch gröbere Typisierungen und geringere Differenzierungen zunächst hingenommen werden müssen (zu alledem: BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 15).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R

    Vertragsarzt - Zuschlag für farbcodierte Durchführung von Duplex-Sonographien

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 58/11
    Zum anderen folgt die primäre Bindung an den Wortlaut aus dem Gesamtkonzept des EBM als einer abschließenden Regelung, die keine Ergänzung oder Lückenfüllung durch Rückgriff auf andere Leistungsverzeichnisse bzw Gebührenordnungen oder durch analoge Anwendung zulässt (vgl hierzu BSG, Urteil vom 7. Februar 2007 - B 6 KA 32/05 R - juris Rn 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 3 KA 45/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 58/11
    Angesichts der Berechtigung des Bewertungsausschusses zur autonomen Vertragsgestaltung einerseits und der Komplexität (und ggf auch Fehleranfälligkeit) dieser Aufgabe sind Fehleinschätzungen der vorliegenden Art deshalb für einen Übergangszeitraum hinzunehmen (vgl Senatsurteil vom 31. August 2011 - L 3 KA 45/08, mwN).
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